Informationen zum Schulstart 2020/21
Informationen zum Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern sowie deren Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Symptome einer CO-VID-19-Erkrankung (Husten, Schnupfen, Fieber etc.): Was tun?
ACHTUNG: Nur symptomfrei können Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
Grundsätzliches finden Sie hier.
Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen finden sich auch in den Elterninformationen (KITA) des MSB vom 28.07.2020, z. B. zum Verfahren bei Schnupfen. https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200728_offizielle_information_land_nrw_krankheitssymptome.pdf
Bei Quarantänemaßnahmen erfolgt Distanzunterricht
„Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen“, siehe https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Informationen des Landes NRW zur Corona-Warn-App finden Sie ebenfalls an dieser Stelle.
Neuer rechtlicher Rahmen für das Lernen auf Distanz
Die Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz schafft Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Form des Unterrichts.
Die Verordnung soll nach Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten.