Schulordnung
In einer Schule leben viele Menschen zusammen. Sie alle bilden die Schulgemeinschaft. In ihr treffen Eigeninteressen und Gemeinschaftsinteressen aufeinander. Persönliche Interessen, Rechte und Freiheiten müssen deshalb dort aufhören, wo sie die Interessen, Rechte und Freiheiten anderer einschränken. Deshalb muss es eine Ordnung geben, die das Zusammenleben der Schulgemeinschaft regelt. In dieser Ordnung ist jeder einzelne Mensch mitverantwortlich für alle.
Aus diesem Grund lautet auch unser Schulmotto: „Für sich und andere Verantwortung übernehmen“ Mitverantwortung bedeutet Rücksichtnahme!
1. Grundregeln
Diese Schulordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Theodor-Heuss-Realschule auf dem gesamten Schulgelände. Zum Schulgelände gehören das Schulgebäude, der Lehrerparkplatz und der gesamte Schulhof, der durch den Zaun bzw. das Gelände des Gymnasiums begrenzt wird. Jede Person verhält sich im Schulbereich so, dass sie weder sich noch andere verletzt, gefährdet oder fremdes Eigentum beschädigt. Verletzungen oder Beschädigungen sind umgehend der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden. Die Schülerinnen und Schüler (im Folgenden „SuS“ abgekürzt) haben die Pflicht, daran mitzuwirken, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.
Sie sind insbesondere verpflichtet,
- die Anordnungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und anderer dazu befugter Personen (z.B. Hausmeister oder Sekretärin) zu befolgen und die Ordnung in der Schule einzuhalten.
- alles zu unterlassen, wodurch Schuleigentum beschmutzt oder beschädigt wird, dazu gehören auch ausgeliehene Bücher und Materialien.
- während des Unterrichtskeine andere als die geforderten Sprachen zu sprechen (D/E/F), um deren Gebrauch zu üben.
- auf dem Schulgelände undin den Pausen in der Regel die deutsche Sprache in angemessener Art und Weise (keine Schimpfwörter) zu benutzen, um andere nicht vom Gespräch auszuschließen.
- in angemessener Kleidungzu erscheinen. Bauchfreie Oberteile, extrem kurze Hosen bzw. Röcke, sowie Kleidungsstücke mit diffamierenden oder sexistischen Aufschriften sind nicht zulässig.
- keine rassistischen und extremistischen Kleidungsstücke und Symbole zu tragen.
Das Verlassen des Schulhofes während der Unterrichtszeit und der Pausen ist nicht erlaubt. Dazu zählt auch der Aufenthalt auf dem Schulgelände des Heisenberg-Gymnasiums (inklusive Kiosk), auf dem Lehrerparkplatz und auf dem gesamten Gelände entlang der Kleingartenanlage. Schulfremde Personen dürfen sich nicht ohne besonderen Grund auf dem Schulgelände aufhalten und müssen der Aufsicht bzw. einer Lehrkraft gemeldet werden.
2. Verhalten auf dem Schulgelände
Die SuS betreten das Schulgebäude erst mit dem entsprechenden Klingelzeichen für ihre erste Unterrichtsstunde und begeben sich umgehend zu den Unterrichtsräumen. Dort haben sich die SuS bis zum Eintreffen der Lehrkraft ruhig (nicht rennen oder schreien) zu verhalten. Gemietete Schließfächer sollen nur in der Zeit vor dem Unterrichtsbeginn und nach dem Unterrichtsschluss benutzt werden. Ein Aufenthalt in den Pausen am Schließfach ist nicht zulässig. Bei großer Kälte, Regen oder Schneefall ist die Eingangshalle am Haupteingang als Aufenthaltsraum geöffnet. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt im Schulgebäude ist ansonsten nicht erlaubt! Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen sein, informiert eine Schülerin bzw. ein Schüler das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Die SuS sind für die Sauberkeit der eigenen Plätze, der benutzten Unterrichtsräume und des Schulgeländes verantwortlich, auch wenn einzelne Verunreinigungen nicht von ihnen selbst verursacht wurden. Das Essen (dazu gehören auch Kaugummis und Sonnenblumenkerne!) und Trinken während des Unterrichts ist nicht erlaubt, kann aber in besonderen Fällen (z.B. Krankheit, extreme Wetterbedingungen etc.) durch die unterrichtende Lehrkraft zugelassen werden. In den Fachräumen ist das Mitbringen von offenen Speisen und Getränken aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten. Die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln ist für die SuS auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet! Diese Geräte müssen während des Schulbesuchs ausgeschaltet sein. Unterrichtliche Ausnahmen regelt die Lehrkraft. Bei allen schriftlichen Leistungsüberprüfungen sind die Geräte ausgeschaltet auf den Tisch zu legen. Verstöße können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ebenso ist das Tragen von Kopfhörern und die Benutzung von weiteren elektronischen Geräten (z.B. MP3Playern, I-Pods etc.) nicht zulässig. Unterrichtliche Ausnahmen regelt auch hier die Lehrkraft. Mützen, Kappen und ähnlichen Kopfbedeckungen werden innerhalb des Schulgebäudes nicht getragen. Jacken und Mäntel aller Art sind in den Unterrichtsräumen an der Garderobe aufzuhängen. Das Mitbringen von Fortbewegungsmitteln mit oder ohne Motorbetrieb (z.B. Skateboards, Roller etc.) in das Schulgebäude ist ebenfalls aus Sicherheitsgründen verboten. Motorisierte Fahrzeuge (Mofa, Motorrad etc.) müssen außerhalb des Schulhofes geparkt werden. Fahrräder und andere fahrbare Untersätze dürfen auf dem Schulgelände nur geschoben und vor dem Schulgebäude an den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden. Gefährliche Gegenstände (mit GH-Symbol, wie z.B. Tipp-Ex, Deospray etc.) und illegale Gegenstände (z.B. Waffen aller Art, Laserpointer, etc.) sind auf dem Schulgelände verboten, werden eingezogen und der Polizei bzw. den Eltern übergeben. Entdeckte oder verursachte Schäden am Gebäude oder der Einrichtung sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. der Schulleitung zu melden. Für eine fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung wird die Verursacherin bzw. der Verursacher in Haftung genommen.
3. Ordnungsdienst
Alle Klassen und Kurse stellen einen Ordnungsdienst zur Reinigung der Unterrichtsräume. Die Einteilung zum Ordnungsdienst obliegt der Klassen- bzw. Kursleitung. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde im entsprechenden Unterrichtsraum werden die Stühle auf die Tische gestellt und der Raum vom Ordnungsdienst gereinigt. Zur Reinigung gehören das Putzen der Tafeln, das Fegen des Bodens, das Schließen der Fenster (inklusive des Herunterlassens der Rolläden, sofern diese nicht zentral bedient werden) und das Löschen des Lichts. Der Ordnungsdienst sorgt nach einem zusätzlichen Plan auch für die Sauberkeit auf den Fluren und dem Schulhof.
4. Pausenordnung
Mit Beginn einer großen Pause verlassen alle SuS umgehend und unaufgefordert den Unterrichtsraum und begeben sich auf direktem Weg auf den Schulhof. Während der Pausen halten sich grundsätzlich keine SuS im Schulgebäude auf, ausgenommen sind SuS mit besonderen Aufgaben (z.B. Streitschlichter- und Mediothekteam). In der Regenpause müssen sich die SuS im Schulgebäude aufhalten. Am Kiosk darf von den SuS nur während der großen Pausen eingekauft werden. In den großen Pausen dürfen nur die Außentoiletten (am Kiosk) benutzt werden. Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume und sind sauber zu halten. Verunreinigungen oder Beschädigungen sind sofort der Aufsicht bzw. dem Hausmeister zu melden.
5.Spielverbote und Spieleinschränkungen
Im Schulgebäude besteht Spielverbot für Lauf- und Ballspiele. Auf dem Schulhof besteht eingeschränkte Spielerlaubnis. Ballspiele sind lediglich auf dem Grasplatz hinter der Turnhalle erlaubt. Im übrigen Schulhofbereich sind nur weiche Schaumstoffbälle zum Spielen erlaubt. Grundsätzlich dürfen keine harten Gegenstände geworfen oder getreten werden (Tennisbälle, Flaschen, Steine, Schneebälle etc.).
6. Versäumnisse und Beurlaubungen
Bei Unterrichtsversäumnissen muss die Schule am ersten Tag telefonisch benachrichtigt werden. Nach drei Tagen Fehlzeit ist eine schriftliche Zwischenmitteilung und umgehend am Ende der Fehlzeit eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Fehlgrundes erforderlich. Bei Fehlzeiten während Klassen- oder Kursarbeiten und in besonderen Einzelfällen kann ein ärztliches Attest eingefordert werden. Bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien muss ein ärztliches Attest beigebracht werden. Bei Nichteinhalten der Fristen findet das Stufenmodell „Schulversäumnis“ Anwendung (Elternbrief > Beratungsgespräch > Bußgeld). Während der Unterrichtszeit erkrankte SuS melden sich im Sekretariat und anschließend schriftlich bei der Lehrkraft der Klasse ab. Entlassungen sind nur mit Einverständnis der Eltern möglich. Diese wird telefonisch von den SuS eingeholt. Bei unaufschiebbaren Anlässen (z.B. Einstellungstest, Beerdigung, religiöser Feiertag etc.) ist rechtzeitig vor dem Fehlen ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung an die Klassenleitung zu richten. Arzttermine sollen in der Regel nach der Unterrichtszeit terminiert werden. Alle SuS haben die Pflicht, sich über versäumte Unterrichtsinhalte zu informieren, sie nachzuarbeiten und die Hausaufgaben anzufertigen.
9. Notfälle und Unfälle
Es muss von den Erziehungsberechtigten gewährleistet werden, dass im Sekretariat eine aktuelle Telefonnummer für Notfälle vorliegt. Geschieht in den Pausen ein Unfall, so ist schnellstmöglich eine Lehrkraft bzw. das Sekretariat oder die Schulleitung zu benachrichtigen. SuS, die in der Schule oder auf dem direkten Schulweg einen Unfall erlitten haben, müssen im Sekretariat einen „Unfallbericht“ für die Versicherungsmeldung abholen und von den Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen.
10. Weitere Nutzungsvereinbarungen
Die Nutzung weiterer schuleigener Gegenstände und Einrichtungen (z.B. Computer, Mediothek etc.) ist durch gesonderte Nutzungsordnungen geregelt, zu deren Einhaltung sich alle SuS mit einer schriftlichen Erklärung verpflichten müssen.
11. Verstöße gegen die Schulordnung
Verstöße gegen die Schulordnung werden nach den Vorgaben des Schulgesetzes geahndet. Dieses beinhaltet unter anderem Ordnungsmaßnahmen vom schriftlichen Verweis, über die Entlassung von der Schule, bis zur Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere
Schulaufsichtsbehörde.
12. Schulgesetz und Jugendschutzgesetz
Diese Schulordnung ergänzt das für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen verbindlich geltende Schulgesetz. Zudem finden die Regelungen des Jugendschutzgesetzes im gesamten Schulleben (z.B. auf dem Schulgelände, bei Ausflügen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen) Anwendung. Das Mitbringen oder der Genuss von Alkohol, Rauchwaren oder anderer Drogen ist generell verboten und an kein Alter gebunden. Verstöße werden entsprechend des Jugendschutzgesetzes geahndet.
13. Inkrafttreten
Diese Schulordnung der Theodor-Heuss-Realschule tritt mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 in Kraft. Sie gilt, bis eine neue Version die aktuell gültige ersetzt.
Dortmund, August 2016