Informationen zur aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Schulstart 2020/21)
Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Corona-Einreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: www.mags.nrw/coronavirus.
Risikogebiete
Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
Mit dem Schulbeginn ist verbunden die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Diese Pflicht betrifft die gesamte Dauer des Schulbesuchs und schließt das Schulgelände, das Schulgebäude und den Unterricht ein.
Grundsätzlich sind die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler für die Ausstattung mit der Mund-Nase-Bedeckung verantwortlich.